Wenn mehrere Familienmitglieder ein Haus erben, treffen oft unterschiedliche Interessen und Emotionen aufeinander. In der Erbengemeinschaft sind einstimmige Entscheidungen nötig – ein einzelner Miterbe kann den Verkauf blockieren. Das führt häufig zu Konflikten, die den Familienfrieden belasten und den Nachlasswert schmälern.
In vielen Familien haben die Erben sehr unterschiedliche Ziele. Während der eine das Elternhaus als emotionales Andenken bewahren möchte, benötigt der andere möglichst schnell Geld aus dem Verkaufserlös. Auch alte Konflikte spielen oft eine Rolle. Wichtig ist: Ohne Einigkeit geht nichts. Bleiben die Fronten verhärtet, droht ein jahrelanges Patt, in dem die Immobilie weder genutzt noch verkauft werden kann.
Trotz aller Hindernisse gibt es mehrere Lösungswege, um den Knoten zu durchschlagen:
Ein erfahrener Makler kann bei emotionalen und rechtlichen Herausforderungen entlasten. Er vermittelt neutral, ermittelt den realistischen Wert der Immobilie und übernimmt Formalitäten wie Besichtigungen und Notartermine. So wird der Verkaufsprozess deutlich vereinfacht.
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt mit offener Kommunikation unter den Erben. Wer frühzeitig das Vorgehen abstimmt und fachlichen Rat einholt, beugt Konflikten vor. Auch steuerliche Aspekte sind wichtig: Nur bei Eigennutzung über zehn Jahre bleibt ein vererbtes Haus steuerfrei. Andernfalls drohen Erbschaft- oder Einkommensteuer. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.
Sie stehen vor einem Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft und wissen nicht, wie Sie alle Interessen unter einen Hut bekommen? Wir begleiten Sie neutral, transparent und mit fundierter Erfahrung – damit eine faire Lösung für alle entsteht.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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