Immobilienmakler und Makler für Unterhaching, München und Bayern

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

wir sind Ihr Immobilienmakler für den Verkauf und die Vermietung von Wohnungen und Häusern und das nicht nur in München, sondern in der gesamten Metropolregion. Als Immobilienmakler / Makler sind wir z.B. auch in Unterhaching für Sie da. Ebenso sind wir die Makler Empfehlung für Taufkirchen und Ottobrunn sowie für viele weitere Orte, wie z. B. Rosenheim. Als Makler helfen wir Ihnen mit unserer Dienstleistung gerne weiter! Warum Sie sich für uns als Makler entscheiden sollten und was uns auszeichnet.

  • Vermutlich sind wir der einzige Makler im Großraum München, der seinen Kunden eine Leistungsgarantie mit Sofortkündigungsrecht anbietet. Wenn wir nicht halten, was wir versprechen, sind wir nach 2 Wochen unseren Auftrag wieder los. Mehr Sicherheit für Sie als Auftraggeber-/in kann es nicht geben.
  • Die Bellevue, Europas größtes Immobilienmagazin, hat uns zum 10. Mal in Folge als einen der besten Makler Deutschlands ausgezeichnet
  • Wir haben ein großes Netzwerk, bestehend aus Handwerkern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und vielen anderen kompetenten Fachleuten.
  • Fast 1000 Kunden haben uns bewertet und sind mit unserer Dienstleistung zufrieden oder sehr zufrieden.
  • Wir sind bayerisch und einfach eine Spur persönlicher.

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Thomas "Tommi" Ohrner, Schauspieler, Radio- und Fernsehmoderator versucht Thomas Müller-Groscurth das Golfen beizubringen!

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Wenn Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen möchten, benötigen Sie professionelle Marketingpower.

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Ein erfahrenes Immobilienmakler Team

Der Immobilienverkauf ist eine der wichtigsten finanziellen Transaktionen im Leben und gehört deshalb in fachmännische Hände.

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Unser Marketingplan ist die Grundlage für einen erfolgreichen Immobilienverkauf.

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Täglich liefern wir für unsere Kunden Spitzenleistung. Dieser hohe Einsatz wird von unseren Kunden sehr gelobt.

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Der Verkauf läuft an, und es gibt viel zu tun. Die Marketingaktionen zeigen Wirkung, und es melden sich viele Interessenten.

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Wir sind Profis

Für viele ist ein Immobilienkauf oder -verkauf die wichtigste finanzielle Transaktion im Leben.
Da sollte besser nichts schief gehen. Daher sind Sie gut beraten,
wenn Sie Ihr Immobilienprojekt in die Hände eines erfahrenen Fachmanns legen. Als Makler für Unterhaching, Taufkirchen oder Ottobrunn sind wir stets für Sie da. Wir sind die Makler Empfehlung für den Großraum in und um München und bieten mit unserem rundum abgestimmten Service eine Dienstleistung im Immobiliensektor, mit der Sie sicher sein können, dass alles getan wird, um beim Kauf oder Verkauf von Immobilien die bestmögliche Leistung zu erhalten. Es ist für uns eine Berufung, z.B. als Immobilienmakler in Unterhaching oder Ottobrunn immer das Beste zu geben! Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir uns als Dienstleister in diesem Segment bestens aus und können dadurch das Beste für Sie herausholen. Fragen Sie gerne und unverbindlich bei Ihrem Makler Ottobrunn, Makler Unterhaching und der gesamten Umgebung Großraum München nach Ihrem Anliegen rund um die Immobilie.

Aktuelles
Immobilien zum marktgerechten Preis verkaufen
Immobilien zum marktgerechten Preis verkaufen1. Juni 2023Wird eine Immobilie verkauft, geht es meist um mehr, als nur den Gewinn zu erzielen. Eigentümer müssen ein bestehendes Darlehen tilgen, eine neue Immobilie kaufen oder in eine andere Region ziehen – dabei ist die Höhe der letztendlich erzielten Summe besonders wichtig. Ein marktgerechter Preis ist daher von Anfang an das Ziel. Gerade in Zeit von persönlichen oder politischen Krisen gucken Käufer auf jeden Cent, für einige ist ein Immobilienkauf nur dann möglich, wenn sie höhere Tilgungsraten eingehen. Daher sind Interessenten (noch) kritischer geworden und schauen beim Verkaufsprozess besonders auf den Zustand der Immobilie, Mängel werden als Argumente für eine Preissenkung angeführt. Sind dann noch Sanierungen notwendig, wird der Verkaufspreis noch geringer. Benötigt: eine passende Verkaufsstrategie Sie als verkaufender Eigentümer müssen zudem mit weniger Kaufinteressenten rechnen, die meist nicht bereit sind, Ihren angesetzten Preis zu bezahlen. In diesem Fall die Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen, wird schnell zur Herausforderung. Sie brauchen, um einen marktgerechten Preis zu erhalten, die richtige Verkaufsstrategie. Zunächst eine professionelle Wertermittlung durchführen Dabei kann Ihnen ein lokaler Immobilienprofi behilflich sein, beziehungsweise übernimmt er das Aufstellen einer solchen Strategie gern für Sie – das reicht vom ersten Gespräch über die Vermarktung bis hin zu den Preisverhandlungen. Die Basis einer jeden Verkaufsstrategie bei Immobilien ist eine professionelle Wertermittlung, die der Makler mit Erfahrung und Kenntnis der lokalen Marktlage durchführt. Passen Sie die Strategie der Marktlage an Es kann sein, dass Sie trotz bestens durchdachter Preisstrategie Preisnachlässe geben müssen. Unter Umständen findet sich nur so ein Käufer. Daher braucht es fachmännisches Verhandlungsgeschick, vor allem auch, wenn es sich um einen Notverkauf handelt oder bei Ihnen keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet Immobilienverkauf vorhanden ist. Ihr Makler wird trotz möglichem Preisabschlag einen marktgerechten Preis für Sie erzielen. Er weiß auch, ob ein Bieterverfahren in Frage kommt. Während er sich um die komplette Abwicklung des Verkaufs kümmert, haben Sie eines: Zeit. Zeit, eine neue Bleibe zu suchen, Ihren Umzug oder andere wichtige Dinge zu planen. Und hinterher genügend finanziellen Spielraum für all das, da Ihr regionaler Verkaufsprofi einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie erzielt hat. Sie möchten Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen? Möchten Sie sich beraten lassen oder benötigen Sie eine professionelle Wertermittlung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © aeydenphumi/Depositphotos.com [...] Weiterlesen...
Eigenkapital als Allheilmittel beim Immobilienkauf
Eigenkapital als Allheilmittel beim Immobilienkauf25. Mai 2023Jeder Immobilientraum braucht ein belastbares Fundament. Für die Bank, die Ihnen ein Darlehen in beträchtlicher Höhe gewährt, ist dies Ihr Eigenkapital. Doch welche Vermögenswerte gehören genau dazu und wieviel sollte man davon auf der hohen Kante liegen haben? Die letzten Jahre haben die meisten Deutschen gebeutelt: Nachdem der Schrecken der Corona-Jahre aus den Köpfen der Bürger gewichen ist, setzten steigende Zinsen und eine höhere Inflation den Leuten zu. Damit rückte der Traum des Eigenheims für viele in weite Ferne. Nicht nur Bares ist Wahres Zuerst stellt sich die Frage, was landläufig als Eigenkapital gilt. Es handelt sich nicht nur um Papiergeld und auf Konten geparkte Ersparnisse, auch Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Wertpapiere sowie Immobilien und Baugrundstücke zählen zum berühmt berüchtigten Eigenkapital. Eigenkapitalquote bestimmen Nun scheiden sich die Geister, wenn es darum geht, wieviel Vermögen vorhanden sein sollte, will man den Traum vom Eigenheim realisieren. Banken empfehlen eine Quote von 20-30 Prozent. Jedoch ist auch weniger Eigenkapital akzeptabel. Im Endeffekt wirkt sich das Geld, das aus eigener Tasche für den Kauf aufgebracht werden kann, auf die Summe und Konditionen der Darlehensvergabe aus. Eigenkapital als heiliger Gral Sollte Ihnen der Gedanke kommen, weshalb Eigenkapital bei Bänkern zu stillen Freudentänzen führt, so lässt sich sagen, dass das Risiko der Bank mittels Eigenkapital beträchtlich gesenkt wird. Auch die geringere Kreditsumme führt dazu, dass die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit sinkt. Sparen leichtgemacht Viele Immobilieninteressierte sind sich nicht schlüssig, wie es gelingt, Eigenkapital anzuhäufen. Manchen erscheint das Unterfangen schier unmöglich. Jedoch wirkt hier Beständigkeit Wunder. Legen Sie einfach Monat für Monat eine fixe Summe zurück und Sie werden staunen, wie viel Geld nach einigen Jahren zusammengekommen ist. Ohne Moos nix los Natürlich können auch Menschen mit wenig bis gar keinem Eigenkapital eine Immobilie erwerben. Jedoch kostet eine Vollfinanzierung mehr und die Laufzeiten sind länger. Kleiner Tipp zum Schluss Gehen Sie auf Nummer sicher und berappen Sie wenigstens die Kaufnebenkosten aus eigener Tasche. So sichern Sie sich günstige Kreditkonditionen und sind bei Banken ein gern gesehener Gast. Sie möchten sich Eigentum anschaffen oder brauchen Beratung in Bezug auf die Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie? Dann melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gern.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © sureeporn/Depositphotos.com [...] Weiterlesen...
Scheidungsimmobilie: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will
Scheidungsimmobilie: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will18. Mai 2023Am Anfang der Beziehung scheint das Glück perfekt. Doch nicht bei allen Paaren hält das Glück für immer. Lassen sich Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Eine knifflige Angelegenheit, erst recht, wenn die Ehe nicht im beidseitigen Einvernehmen endete. Zank und Streit ums Familiendomizil vermeiden Können sich Paare in der Scheidung nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Diese geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Lassen Sie es deshalb bitte gar nicht erst so weit kommen. Einigen Sie sich, was mit dem einstigen Eigenheim passiert. So vermeiden Sie, dass dieses schließlich in einer Zwangsversteigerung unter Wert über den Ladentisch wandert. Ein als Mediator ausgebildeter Immobilienprofi kann auch Streit zwischen Paaren in der Scheidung schlichten und berät sie hinsichtlich der Möglichkeiten der Immobilie. Eigentumsverhältnisse klären Nehmen wir an, die Immobilie gehört den Eheleuten hälftig. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse Gewissheit zu bekommen, taugt ein kurzer Blick ins Grundbuch. Direkt im Anschluss stellt sich die Frage, wie mit der Trennung umgegangen wird. Einen einfachen Weg, den unliebsamen Ex-Partner loszuwerden, gibt es nicht. Im besten Falle gelingt es den einstigen Turteltäubchen, anstehende Veränderungen rational – ohne große Gefühlsregung – zu besprechen und entsprechend zu handeln. Nach der Trennung: Gehen oder in der Immobilie verbleiben als Statement Ist die Trennung vollzogen, bleibt oft nur ein Ehepartner im einstigen Familiendomizil leben. Derjenige, der aus freien Stücken das Feld räumt, gibt damit sein Besitzrecht an der Wohnung auf. Im Klartext heißt das: Er darf fortan die Immobilie nur mit Zustimmung des Expartners betreten. David gegen Goliath: Wenn keiner der Ex-Partner freiwillig weicht Sollten beide Ex-Partner an der Immobilie hängen, ist eine höchstrichterliche Entscheidung gefragt. Vor Gericht wird entschieden, wer das Weite suchen muss. Das Wohl der minderjährigen Kinder steht im Mittelpunkt. Im Klartext heißt das: Der Partner, bei dem die Kinder leben, darf bleiben. Schließlich soll der Nachwuchs in seinem gewohnten Umfeld bleiben und nicht zusätzlich verunsichert werden. Die Schattenseite des Verbleibs in der Immobilie Es stellt sich die Frage: Hat der in der Immobilie verbleibende Ehepartner das große Los gezogen? Die Antwort lautet: Jein. Zwar darf er in seinem vertrauten Zuhause verbleiben, jedoch muss er dem ausgezogenen Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen. Was bedeutet die Trennung für den Immobilienbesitz Ist das Trennungsjahr verstrichen, müssen sich die Ex-Partner Gedanken machen, was mit dem ehemaligen Traumhaus passiert. Sie könnten es zu Lebzeiten an die gemeinsamen Kinder verschenken oder ein Ehepartner könnte seinen Anteil dem anderen übertragen und ihn so zum alleinigen Besitzer der Immobilie machen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass alles bleibt, wie es ist und die Immobilie lediglich vermietet wird. Zu guter Letzt kann die Immobilie auch in zwei abgeschlossene Wohneinheiten aufgespaltet werden. Sie haben sich getrennt und brauchen Beratung hinsichtlich Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie liebend gern.   Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.   Rechtlicher Hinweis Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © Krivis/Depositphotos.com [...] Weiterlesen...
Kommt jetzt die Sanierungspflicht?
Kommt jetzt die Sanierungspflicht?11. Mai 2023Alte und nicht energieeffiziente Gebäude haben ausgedient. Zumindest wenn es nach der EU geht. Beschließt das EU-Parlament seine geplante Sanierungspflicht, kommt auf viele Eigentümer in der Europäischen Union eine Welle an neuen Gebäuderichtlinien zu. Was bedeutet die kommende Sanierungspflicht? Eins steht fest: Die notwendigen Sanierungen umzusetzen wird teuer. Viele Eigentümer sehen den Kosten schon jetzt mit Schrecken entgegen. Besonders Hausbesitzer, die nicht als Investoren agieren, das heißt die Immobilie selbst bewohnen, und nur ein dünnes Finanzpolster haben, werden nicht ohne finanzielle Hilfen auskommen. Experten sehen in den neuen Richtlinien eine höhere Belastung als in dem neuen Heizungsgesetz der Regierung. Welchen energetischen Standard soll eine Immobilie erfüllen? Ältere Gebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E aufweisen. Bis 2033 ist die Energieeffizienzklasse D das nächsthöhere Ziel. Die EU sieht nicht nur einen Heizungsaustausch vor, sondern auch Dämmungen, den Austausch von alten Fenstern und andere Maßnahmen, die zur kompletten energetischen Sanierung gehören. Bis 2050 sollen alle Gebäude klimaneutral werden. Welcher Kostenaufwand wird erwartet? Um die neuen Gebäuderichtlinien deutschlandweit umzusetzen, müsste die jährliche Investitionssumme auf mehr als 180 Milliarden Euro ansteigen. Derzeit beträgt diese ungefähr 50 Millionen Euro pro Jahr. Die gewonnenen Einsparungen bei den Energiekosten kompensieren dabei mitunter nicht die aufgebrachten Modernisierungskosten. Förderungen nutzen Der Staat greift Eigentümern mit finanziellen Staatsmitteln unter die Arme. Bei der KfW gibt es verschiedene Förderprogramme für eine klimafreundliche Modernisierung. Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, hängt von den notwendigen Maßnahmen und anderen Faktoren ab. Viele Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden. Mittlerweile bieten aber auch einige Banken (beispielsweise die Umweltbank) zinsvergünstigte Kredite bei einer energetischen Sanierung an. Bei welchen Maßnahmen solche Angebote greifen, hängt vom Finanzierungspartner ab. Ein Makler kann Eigentümern helfen ein passendes Angebot oder einen Energieberater in der Region zu finden. Sanierungspflicht entgehen – verkaufen statt sanieren Nicht jeder Eigentümer möchte oder kann sein Haus sanieren und fragt sich, ob es nicht besser wäre, die alte Bestandsimmobilie abzustoßen. Besonders Besitzer, die nicht in die Härtefallregelung des neuen Heizungsgesetzes fallen, stehen vor einer schwierigen Entscheidung – finanziell wie emotional. Wer seine alte Immobilie verkauft, wird feststellen, dass die Werte auf dem Energieausweis auch für Käufer und Banken immer relevanter werden. Die Nachfrage nach Objekten, die in einem energetisch schlechten Zustand sind, nimmt ab. Finden sich Interessenten für die Immobilie, werden die Kosten für eine notwendige Sanierung oft mit einkalkuliert. Dennoch ist der Energiewert nur einer von vielen Bewertungskriterien. Ein Makler kann den Wert der Immobilie professionell ermitteln und weiß, wie es um den Immobilienmarkt in der Region steht. Gemeinsam kann ein marktgerechter Angebotspreis festgesetzt werden. Sie brauchen Unterstützung bei der energetischen Sanierung oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Fachmännisch und persönlich.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © halfpoint/Depositphotos.com [...] Weiterlesen...
Selbstbestimmt wohnen im Alter als Ideal: Was gilt es zu beachten?
Selbstbestimmt wohnen im Alter als Ideal: Was gilt es zu beachten?4. Mai 2023Deutschland wird immer älter. Was das bedeutet, machen sich die wenigsten Menschen bewusst. Klar ist: Die meisten Senioren möchten, solang es geht, selbstbestimmt leben. Am besten in der bekannten Umgebung und im liebgewonnenen Zuhause. Doch was braucht es, um dieses hehre Ziel in die Tat umzusetzen und im Alter genauso unbekümmert zu leben wie in jungen Jahren? Selbstbestimmtheit als schillerndes Szenario Was genau ist hierunter zu verstehen? Selbstbestimmt bedeutet landläufig, dass Senioren ohne Hilfe Dritter eigenständig ihren Haushalt führen und innerhalb der eigenen vier Wänden schalten und walten können, wie es ihnen beliebt. Generell möchten viele Ältere ihr eigener Herr bleiben und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet sein. Ganz so, wie sie es ihr Leben lang gewohnt waren.  Altern als Herausforderung  Mit fortschreitendem Alter verändern sich jedoch Stück für Stück die Anforderungen an die Umwelt. Meist nehmen körperliche Zipperlein zu: Sei es die nachlassende Sehkraft oder die Erkenntnis, dass Treppensteigen plötzlich beschwerlich wird oder die Wege zwischen Küche und Esszimmer zu weit sind, mit den Jahren verlangt die Gesundheit der Bewohner danach, die Immobilie anzupassen. Das leidige Lied von der Barrierefreiheit Es ist kein Geheimnis, dass die Mobilität vieler Senioren mit zunehmendem Alter abnimmt. Dann gilt es, zu handeln: Vielleicht genügt der Einbau eines Treppenlifts, um leichtfüßig ins obere Stockwerk zu gelangen, vielleicht wird ein Umbau des Badezimmers oder der Küche notwendig, da nun ein Rollator oder Rollstuhl seinen Platz beansprucht und Bücken und Strecken immer beschwerlicher wird. Taugen diese Maßnahmen, in der heißgeliebten Immobilie zu bleiben, sollten Sie in diesem Zusammenhang kein Geld und keine Mühen scheuen. Dann bauen Sie doch bitte beherzt um. Der Königsweg: Eine neue Immobilie muss her  Sollte Ihre Immobilie jedoch nicht Ihren Bedürfnissen entsprechend umgebaut werden können, bleibt nur der Umzug in eine neue Bleibe. Zwar fällt der Abschied in der Regel schwer – schließlich lässt man in diesem Falle nicht nur die Immobilie als solches, sondern einen ganzen Lebensabschnitt hinter sich – dennoch bietet eine neue Bleibe auch ungeahnte Möglichkeit. Zudem gilt auch hier der schöne Vers des Schriftstellers Hermann Hesse: „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“ Die Qual der Wahl Sollten Sie sich dazu entscheiden, ein neues Kapitel im Buch Ihres Lebens aufzuschlagen, stellt sich die Frage nach der gewünschten Wohnform. Vom Konzept „Betreutes Wohnen“ über die Gründung einer Senioren-WG bis hin zur Anmietung eines barrierefreien Neubaus ist alles denkbar. Die infrastrukturelle Anbindung ist sicherlich ein wichtiger Punkt bei der Auswahl. Dass Läden des täglichen Bedarfs und der öffentliche Nahverkehr fußläufig erreichbar sind, ist schließlich auch für junge Leute ein schlagkräftiges Argument, sich für oder gegen eine Wohnung zu entscheiden. Das Schöne an der Sache: Sie können sich für die Wohnform entscheiden, die ideal zu Ihnen passt. Es bleibt also spannend, sogar im höheren Alter mit reichlich Lebenserfahrung im Gepäck. Sie brauchen Unterstützung zum Thema oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Fachmännisch und persönlich.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © racorn /Depositphotos.com [...] Weiterlesen...
Was Makler dürfen und was nicht
Was Makler dürfen und was nicht27. April 2023Die Rechtsprechung gibt den Takt vor. Auch bei Immobiliengeschäften, in die ein Makler involviert ist. Welche Kosten dürfen verlangt werden? Was ist in einem Maklervertrag verboten? Damit Sie zu einem guten Abschluss kommen, beantworten wir Ihnen diese Fragen im folgenden Beitrag. Wer haftet bei falschen Angaben im Exposé? Der Auftraggeber und der Makler können bei Fehlern im Exposé haftbar gemacht werden. Der Verkäufer darf keine falschen Informationen an den Makler geben. Redet der Immobilienprofi das Verkaufsobjekt bei Interessenten schön, droht Schadensersatz, weil er so die Pflicht verletzt, Interessenten ordentlich zu beraten. Darf eine Reservierungsgebühr erhoben werden? Ohne eine eindeutige schriftliche Vertragsvereinbarung darf eine Reservierungsgebühr nicht erhoben werden und ist rechtlich auch nicht zulässig. Steht  eine Reservierungsgebühr im Maklervertrag, ist diese nach erfolgreichem Abschluss mit dem Honorar des Immobilienprofis zu verrechnen. Erhält der Kaufinteressent die Immobilie auch mit der Reservierung nicht, ist der Makler seit 2023 dazu veranlasst, die gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Für eine Reservierung zu zahlen, ist noch keine Garantie das Objekt auch zu erwerben. Am Ende entscheidet immer noch der Eigentümer, an wen er verkaufen möchte.  Wie weit darf ein Alleinauftrag gehen?  2020 urteilte der Bundesgerichtshof, dass der Makler sich im Alleinauftrag nur maximal sechs Monate exklusive Vermittlungsrechte sichern darf. Länger oder gar unbegrenzt darf die Vertragslaufzeit demnach nicht sein. In dem vereinbarten angemessenen Zeitraum darf der Auftraggeber seine Immobilie nicht über einen anderen Makler verkaufen. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, kann der Vertrag um maximal drei Monate verlängert werden. Wann muss die Provision oder Courtage gezahlt werden? Die Provision fällt erst an, wenn der Eigentümerwechsel erfolgreich über die Bühne gegangen ist. Ein Makler darf daher nicht vertraglich festschreiben, dass seine Provision auch gezahlt werden muss, wenn der Verkauf scheitert. Aber es dürfen andere Kosten verlangt werden. Reise- und Portokosten, die der Makler nachweisen  muss, dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ausgeschlossen davon sind  die entstandenen Druck- und Versandkosten des Exposés. Die Kosten für die Analyse des Verkaufspreises dürfen ebenso wenig an den Kunden weitergegeben werden. Wird ein Objekt erfolgreich verkauft, ist eine Courtage zu zahlen. Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Meist sind es aber 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten können sich beide Parteien maximal zur Hälfte teilen, sofern diese übertragen wurden. Die Courtage ist nicht mit der Provision zu verwechseln. Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com [...] Weiterlesen...
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